Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis von uns, der DC Bank AG, mit Ihnen als Inhaber der von uns ausgegebenen Karten.<br> Nachstehend finden Sie die neuen AGB für Neukunden gültig seit 15. August 2018 für Bestandskunden gültig ab 15. Oktober 2018

A – Die Karte

  1. Begriffsbestimmung

    1. Wir stellen Ihnen aufgrund eines Auftrages für Privathauptkarten eine ausschließlich auf Ihren Namen lautende Privat-Hauptkarte (Privathauptkarteninhaber) aus.

    2. Wir stellen Ihnen aufgrund eines Auftrages für eine Zusatzkarte eine ausschließlich auf den Namen des Zusatzkarteninhabers lautende Zusatzkarte zu einer Privathauptkarte (Zusatzkarteninhaber) aus.

    3. Wir stellen Ihnen aufgrund eines Auftrages für Firmenkarten eine auf Ihren Namen und – sofern im Firmenrahmenvertrag geregelt – auch auf die Firma eines Unternehmens lautende Firmenkarte (Firmenkarteninhaber) aus.

    4. Der Begriff Karte in diesen AGB bezieht sich auf Privathauptkarten, Zusatzkarten und Firmenkarten.

    5. Der Begriff Karteninhaber in diesen AGB bezieht sich auf Privathauptkarteninhaber, Zusatzkarteninhaber und Firmenkarteninhaber.

    6. Der Begriff laufendes Umsatzjahr in diesen AGB definiert das jeweils am 1. Oktober beginnende und am 30. September des darauf folgenden Kalenderjahres endende Jahr.

2. Kartenauftrag Der Auftrag für eine Privathauptkarte ist vom Privathauptkarteninhaber zu unterfertigen. Der Auftrag für eine Zusatzkarte ist sowohl vom Privathauptkarteninhaber als auch vom Zusatzkarteninhaber zu unterfertigen. Zusatzkarten für Minderjährige können nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ausgestellt werden. Der Auftrag für eine Firmenkarte ist sowohl vom Firmenkarteninhaber als auch von der/n vertretungsbefugten Person/en des/den Auftrag erteilen den Unternehmens zu unterfertigen.

3. Vertragsabschluss

Wir sind nicht verpflichtet, einen Kartenauftrag anzunehmen und die Gründe für die Ablehnung zu benennen.

Mit Zustellung der Karte an Sie kommt ein unbefristetes Vertragsverhältnis zustande. Zur Zustellung der Karte und der – zeitlich versetzten – Zustellung der Persönlichen Identifikationsnummer (PIN) an Sie fordern Sie uns auf, indem Sie am Kartenauftrag die Zustellung der Karte und die Zustellung der PIN entweder an Ihre Privatadresse oder Ihre Geschäftsadresse als Zustelladresse festlegen.

Ihre Zustimmung als Privathauptkarteninhaber zur Ausstellung einer Zusatzkarte gilt auch als Ermächtigung für den Zusatzkarteninhaber zur Anforderung einer eigenen PIN.

Als Firmenkarteninhaber können Sie mit schriftlicher Zustimmung des Unternehmens unter Verwendung eines bei uns erhältlichen Formulars eine PIN anfordern.

Sie können als Karteninhaber unter Verwendung eines bei uns erhältlichen Formulars jederzeit die Änderung der PIN beauftragen.

Die Bestimmungen dieser AGB gelten für alle Personen, die den Kartenauftrag unterfertigt haben.

Die Ihnen zugestellte Karte ist und bleibt unser Eigentum.

Sie sind verpflichtet, unverzüglich nach Zustellung der Karte diese in dem dafür vorgesehenen Unterschriftsfeld in gleicher Weise wie die Unterschrift auf dem Kartenauftrag zu unterfertigen.

4. Gültigkeitsperiode und Ersatzkarte Die Karte ist jeweils bis zum Ende des auf der Karte einge prägten Monats und Jahres gültig. Die Karte wird rechtzeitig vor Ablauf der auf ihr angegebenen Gültigkeitsperiode automatisch erneuert, sofern sie nicht gesperrt ist, keine Kündigung erfolgt ist und keine anderen wichtigen Gründe gemäß Punkt 8.1 vorliegen.

Auf Ihren Wunsch hin stellen wir Ihnen eine Ersatzkarte aus. Wir verrechnen Ihnen hierfür einen Aufwandersatz gemäß Punkt 48. Dieser kommt nicht zum Tragen, wenn die Ausstellung der Ersatzkarte aufgrund eines uns zurechenbaren Kartendefekts oder aufgrund des Ablaufes der Gültigkeitsperiode der Karte oder aufgrund eines Kartendiebstahles oder Verlustes erfolgt. Für die Versendung der Karte an eine Adresse außerhalb Österreichs wird das Versandentgelt verrechnet.

5. Verwendung der Karte für Waren- und Dienstleistungsbezug von Partnerunternehmen

Als Karteninhaber sind Sie berechtigt, bei den Partnerunternehmen der jeweiligen Diners Club Kreditkartenorganisation weltweit die im ordentlichen Geschäftsbetrieb angebotenen Waren und Dienstleistungen ohne Barzahlung zu beziehen. Dies erfolgt entweder durch Vorlage der Karte und Unterzeichnung eines Leistungsbeleges oder – soweit von Partnerunternehmen ermöglicht (Mail, Telefon, Internetorder) – durch die Übermittlung von Kartendaten ohne Vorlage der Karte und ohne Unterzeichnung eines Leistungsbeleges oder bei gekennzeichneten Automaten/Kartenterminals durch Einschieben der Karte in die dafür vorgesehene Öffnung ohne Unterzeichnung eines Leistungsbeleges durch Verwendung einer PIN. Mit einer mit der NFC-Funktion für kontaktloses Zahlen ausgestatteten Karte können Sie bei NFC-fähigen Terminals (diese sind als solche ge­kennzeichnet) kontaktlos bezahlen. Die Zahlung erfolgt durch bloßes Hinhalten der Karte zum NFC-fähigen Terminal, ohne Einschieben der Karte in eine Öffnung, ohne Unterzeichnung eines Leistungsbeleges und ohne Eingabe einer PIN. Aus Sicherheitsgründen kann die Eingabe einer PIN oder die Autorisierung durch Unterzeichnung eines Leistungsbeleges erforderlich werden.

Auf Verlangen des Partnerunternehmens haben Sie zwecks Identifizierung einen Lichtbildausweis vorzulegen.

Sie haben das Recht, mit uns eine Ausgabenobergrenze zu vereinbaren.

6. Verwendung der Karte für Bargeldbezug Sie sind berechtigt, Bargeld unter Verwendung der Karte und der PIN bei Geldausgabeautomaten bzw. der Karte und Ihrer Unterschriftsleistung bei Bargeldauszahlungsstellen zu beheben. Wir stellen hierfür eine Bargeldbehebungsgebühr (Punkt 48), berechnet vom jeweils behobenen Betrag, in Rechnung.

Die Höchstbeträge des beziehbaren Bargeldes sind je nach Land und/oder Betreiber der Geldausgabeautomaten und/oder Bargeldauszahlungsstellen unterschiedlich hoch.

Sind Sie noch minderjährig, so ist der Bargeldbezug auf EUR 400,00 innerhalb eines Zeitraumes von jeweils 7 Tagen beschränkt.

Bedienen Sie einen Geldausgabeautomaten 3 Mal falsch, so kann die Karte vom Geldausgabeautomaten aus Sicherheitsgründen eingezogen werden.

7. Bedingungen für die Verwendung der Karte Sie sind nur so lange berechtigt, die Karte zu verwenden, als

Sie in der Lage sind, die aus der Verwendung der Karte erwachsenden Zahlungsverpflichtungen gemäß Punkt 19 rechtzeitig zu erfüllen,

die Karte gültig ist,

Sie die in diesen AGB geregelten Sorgfaltsvorschriften einhalten und

das Vertragsverhältnis aufrecht ist.

8. Kartensperre und Einziehung der Karte Wir sind berechtigt, die Karte zu sperren, falls objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Karte dies rechtfertigen oder der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der Karte besteht. Unsere Karten sind „Zahlungsinstrumente mit Kreditlinie“ im Sinne des Zahlungs­dienstegesetzes. Wir sind daher auch berechtigt, Ihre Karte zu sperren, wenn ein beträchtlich erhöhtes Risiko besteht, dass Sie Ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen können. Von einem beträchtlich erhöhten Risiko eines Zahlungsausfalles Ihrerseits gehen wir dann aus, wenn Sie trotz Abmahnung wiederholt mit der Begleichung unserer Forderungen in Verzug sind oder wenn ein Insolvenzverfahren über Ihr Vermögen eröffnet wird.

Wir sind zur sofortigen Sperre der Karte verpflichtet, wenn Sie diese verlangen. Sobald Sie Kenntnis von Verlust, Diebstahl, missbräuchlicher Verwendung oder sonstiger nicht von Ihnen autorisierter Nutzung der Karte oder der Kartendaten erlangen, sind Sie verpflichtet, die Sperre Ihrer Karte zu verlangen (Punkt 24).

Die Sperre erfolgt für Sie kostenlos.

Wir werden Sie möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Kartensperre schriftlich über die Sperre und deren Gründe informieren. Dies gilt nicht für den Fall gesetzlicher Hindernisse sowie für den Fall, dass die Kartensperre durch Sie veranlasst wurde.

Sofern wir die Karte gesperrt haben, werden wir sie entsperren oder sie durch eine neue Karte ersetzen, wenn die Gründe für die Kartensperre nicht mehr gegeben sind. Erfolgte die Sperre auf Ihr Verlangen, können Sie nach Wegfall des Sperrgrundes jederzeit die Entsperrung verlangen.

Bei Kartensperre, nach Ablauf der Gültigkeitsperiode der Karte oder nach Vertragsbeendigung kann die Karte eingezogen werden. Sämtliche Partnerunternehmen sind in diesen Fällen berechtigt, Karten in unserem Namen einzuziehen.

B – Die Zahlungsanweisung

9. Zahlungsanweisung Durch Verwendung der Karte (Punkt 5) weisen Sie uns unwider­ ruflich an, den Ihnen durch das Partnerunternehmen in Rech­nung gestellten Betrag an dieses zu bezahlen. Wir nehmen diese Anweisung bereits mit Ausstellung der Karte an.

10. Unterschrift Eine Unterschriftsleistung im Grundgeschäft sowie die Unter­zeichnung eines Leistungsbeleges bzw. die Unterschriftsleistung bei Bargeldauszahlungsstellen hat in gleicher Weise wie die Un­terschrift auf dem Kartenauftrag und auf der Kartenrückseite zu erfolgen.

C – Das Grundgeschäft

11. Leistungsstörungen im Grundgeschäft Leistungsstörungen in der Vertragsbeziehung zwischen dem Partnerunternehmen und Ihnen (Grundgeschäft) haben keinen Einfluss auf Ihre Leistungspflicht gegenüber uns für die von uns erbrachten Leistungen sowie deren Verrechnung (Punkt 19). Sie verpflichten sich vielmehr, Mängelrügen und sonstige Beanstan­dungen direkt mit dem Partnerunternehmen zu regeln.

12. Zahlungsanweisung ohne bestimmten Betrag Sie haben gegen uns Anspruch auf Erstattung des vollständigen Betrages eines bereits ausgeführten Zahlungsvorganges, wenn bei der Autorisierung kein genauer Betrag angegeben wurde und der Betrag dieses Zahlungsvorganges jenen Betrag übersteigt, den Sie entsprechend Ihrem bisherigen Ausgabeverhalten und den jeweiligen Umständen des Einzelfalles vernünftigerweise hätten erwarten können. Der Erstattungsanspruch ist innerhalb von 8 Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung Ihres Kartenkontos bei sonstigem Ausschluss geltend zu machen. Auf unser Verlangen haben Sie uns schriftlich die Gründe für die Erstattung unverzüglich, spätestens jedoch einen Geschäftstag vor dem Ende unserer 10tägigen Entscheidungsfrist ab Geltendmachung des Erstattungsanspruches, darzulegen. Wir werden entweder binnen 10 Geschäftstagen ab Geltendmachung des Erstattungsanspruches den ganzen Betrag erstatten oder begründet ablehnen.

D –Die Verrechnung

13. Kartenkonto – Kontoauszug 13.1. Wir führen für Sie ein Kartenkonto. Dieses dient der Abrech­nung der Verbindlichkeiten und der Verbuchung Ihrer Zahlungen sowie der Verbuchung von Gutschriften aus dem Vertragsverhältnis. 13.2. Die Abrechnung der mit der Karte getätigten Umsätze und der jeweils fälligen Entgelte erfolgt in Euro und monatlich in Form eines Kontoauszuges, der für jede abzurechnende Bewegung eine Referenz einschließlich des Umsatzdatums, des Betrages in Euro, des Eingangszeitpunkts, bei Überschreitungen bis maximal 90 % des Kontosaldos (Punkt 19.2) die Höhe der Sollzinsen und des zur Anwendung gebrachten Zinssatzes (Punkt 41.5) und bei Fremdwährungsumsätzen (Punkt 14) auch den Betrag in Fremdwährung und den zur Anwendung gebrachten Diners Club Wechselkurs (Punkt 14.2) enthält. 13.3. Als Eingangszeitpunkt von Zahlungsanweisungen gilt jener Zeitpunkt, an dem Ihre Zahlungsanweisung bei uns eingeht. Fällt der Eingangszeitpunkt nicht auf einen Geschäftstag bzw. nahe dem Ende des Geschäftstages, gilt der Zahlungsauftrag erst am darauffolgenden Geschäftstag als eingegangen.

14. Fremdwährungsumsätze 14.1. Ihre Kartenumsätze in EUR außerhalb der Europäischen Union sowie Ihre Kartenumsätze in einer anderen Währung als Euro berechtigen uns, eine Manipulationsgebühr gemäß Punkt 48 in Rechnung zu stellen, soweit die andere Währung in Bezug auf grenzüberschreitende Zahlungen dem Euro rechtlich nicht gleichgestellt ist. 14.2. Erteilen Sie als Karteninhaber einen Auftrag in einer anderen Währung als Euro, wird Ihr Konto in Euro belastet. Zur Umrechnung Ihrer auf eine Fremdwährung lautenden Umsätze ziehen wir die Referenzwechselkurse der Intercontinental Exchange Incorporation mit Sitz in London, 5th floor, Milton Gate, 60 Chiswell Street, London EC1Y4SA, heran. Intercontinental Exchange ist ein unabhängiger Wirtschaftsinformationsdienst, der objektive Wirtschaftsinformationen anbietet. Die von Intercontinental Exchange täglich veröffentlichten Referenzwechselkurse werden aus verschiedenen von Banken am Devisenmarkt errechneten Wechselkursen gebildet, die einen maßgeblichen Einfluss auf die internationale Währungsbewertung haben. Zu diesen Banken gehören ABN Amro, ANZ, Barclays Capital, HSBC, JPMorgan, Royal Bank of Canada, Standard Chartered und UBS. Bei den Referenzwechselkursen von Intercontinental Exchange handelt es sich um sogenannte Mittelkurse, welche einen Durchschnittswert von Ankauf und Verkaufswert der jeweils umzurechnenden Währung beziffern. Der Ihnen in Rechnung gestellte Ankaufskurs („Diners Club Wechselkurs“) wird gebildet aus dem Mittelkurs und einem Ankaufsabschlag. Die für die Beschaffung der jeweiligen Fremdwährung in Rechnung gestellten Ankaufsabschläge entnehmen Sie Punkt 49. 14.3. Den Diners Club Wechselkurs veröffentlichen wir auf unse rer Homepage www.dinersclub.at und www.dinersclub.de. Der Stichtag für die Umrechnung ist der Tag, an welchem Ihr Fremdwährungsumsatz vom jeweiligen Partnerunternehmen bei uns eingereicht wird. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so gilt die Forderung als am darauf folgenden Bankwerktag eingelangt. Gleiches gilt, wenn die Forderung zwar an einem Werktag bei uns einlangt, dies aber nach Geschäftsschluss (18:00 Uhr) erfolgt. Wir werden Ihnen auf dem Kontoauszug den Fremdwährungsumsatz, den zur Anwendung gebrachten Diners Club Wechselkurs sowie den Stichtag der Umrechnung bekanntgeben. Auf unserer Homepage www.dinersclub.at und www.dinersclub.de können Sie auch den Diners Club Wechselkurs am Stichtag der Umrechnung abrufen und so die Richtigkeit des Kontoauszuges überprüfen. 14.4. Sollten die Referenzwechselkurse der Intercontinental Exchange nicht mehr veröffentlicht werden, gelangen jene Referenzwechselkurse eines unabhängigen Herausgebers zur Anwendung, welche den Referenzwechselkursen der Intercontinental Exchange wirtschaftlich am nächsten kommen.

15. Umsätze ohne Zahlungsanweisung – von der Zahlungsanweisung abweichende Umsätze Im Fall nicht autorisierter Zahlungsaufträge (Umsätze ohne Zah lungsanweisung oder von der Zahlungsanweisung abweichende Umsätze) werden wir unverzüglich eine Rückbuchung durchführen und Ihr belastetes Konto wieder auf den Stand bringen, auf dem es sich ohne den nicht autorisierten Zahlungsvorgang befunden hätte. Sie können diese Berichtigung nicht autorisierter Zahlungsaufträge erwirken, wenn Sie uns unverzüglich – ohne schuldhafte Verzögerung – nach Feststellung des nicht autorisierten Zahlungsauftrages, spätestens jedoch 13 Monate nach Belastung des Kontos, davon unterrichten (Rügeobliegenheit). Im Vertragsverhältnis zwischen einem Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG und uns gilt anstelle der Frist von 13 Monaten eine Frist von 6 Monaten. Fristen für eine gerichtliche Geltendmachung gelten unbeschadet dieser Frist. Auch andere Ansprüche, wie z. B. Schadenersatzansprüche im Falle eines auf unserer Seite liegenden Verschuldens, bleiben durch das Verstreichen dieser Frist unberührt.

16. Kontosaldo Wir empfehlen Ihnen, jede Abrechnung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Sollten Sie im Rahmen dieser Überprüfung bemerken, dass die in dem Kontoauszug angeführten Umsätze nicht richtig sind, sind Sie verpflichtet, unverzüglich nach Kenntnis mit uns Kontakt aufzunehmen und uns etwaige nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Belastungen (Punkte 12 und 15) anzuzeigen. Bei Zahlungsanweisungen ohne bestimmten Betrag (Punkt 12) beträgt die Frist 8 Wochen, bei Umsätzen, denen keine oder eine abweichende Zahlungsanweisung zugrunde liegt (Punkt 15), beträgt die Frist 13 Monate für Verbraucher und 6 Monate für Unternehmer. Andere Ansprüche auf Berichtigung werden durch die Nichteinhaltung dieser Fristen nicht ausgeschlossen. Wir werden Sie im Kontoauszug auf diese Fristen, den Fristbeginn und die Bedeutung Ihres Verhaltens besonders hinweisen. Können Sie unverzüglich nach Ihrer Rückkehr glaubhaft machen, dass Sie zur Zeit der Zustellung des Kontoauszuges und mehr als 10 Tage danach ununterbrochen ortsabwesend waren, beginnen die Fristen mit Ihrer Rückkehr zu laufen.

17. Jahresgebühr – Kontoführungsentgelt 17.1. Die mit Ihnen vereinbarte Jahresgebühr wird einmal jährlich – und zwar im Monat der Erstausstellung der Karte – verrechnet, bei Erstausstellung der Karte im Folgemonat. 17.2. Sollten Sie aufgrund Ihres Kartenvertrages keine Jahresgebühr bezahlen und im laufenden Umsatzjahr (Punkt 1.6) keinen Umsatz getätigt haben, wird nach dem Ende des laufenden Umsatzjahres ein Kontoführungsentgelt gemäß Punkt 48 verrechnet. Dies gilt nicht für Zusatz-und Zweitkarten.

18. Anforderung von Belegen und Kontoauszügen Auf Ihren Wunsch übermitteln wir Ihnen Unterlagen von Partnerunternehmen über einen bestimmten Umsatz (Kopie von Belegen) und/oder Kontoauszüge von vergangenen Abrechnungsperioden. Sollte Ihre Beleg bzw. Kontoauszugs-Anforderung nicht auf einem gesetzlichen Auskunftsrecht beruhen, wird ein Aufwandersatz gemäß Punkt 48 verrechnet.

19. Zahlungsverpflichtung – Zahlungszielverlängerung 19.1. Sie verpflichten sich zur Zahlung des Kontosaldos (Punkt 16) innerhalb der auf dem Kontoauszug angegebenen Zahlungsfrist. Diese beträgt in Abhängigkeit vom gewählten Kartenprodukt zwischen 8 und 21 Tage. Die Zahlungsfrist kann für eine jährliche Zahlungszielverlängerungsgebühr (Punkt 48) um jeweils 10 Tage verlängert werden. Die auf dem Kontoauszug angedruckte Zahlungsfrist berücksichtigt eine gegebenenfalls vereinbarte Zahlungszielverlängerung. 19.2. Wir behalten uns vor, Überschreitungen bis maximal 90 % des Kontosaldos (Punkt 16) zu einem Sollzinssatz gemäß Punkt 48 über die angegebene Zahlungsfrist hinaus zuzulassen, sind aber hierzu nicht verpflichtet. 19.3. Wir haben gemäß Punkt 48 Anspruch auf Verzugszinsen, wenn Ihnen eine Überschreitung des Kontosaldos (Punkt 19.2) nicht bzw. nicht mehr gewährt wird und Sie sich in schuldhaftem Zahlungsverzug befinden. Wir werden allfällig anfallende Verzugszinsen gutschreiben, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie kein Verschulden am Zahlungsverzug trifft. Wir weisen darauf hin, dass die Höhe der Verzugszinsen gemäß § 1336 Abs 2 ABGB einem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegt. 19.4. Die Verzinsung (Soll und/oder Verzugszinsen) beginnt mit jenem Tag, welcher dem Tag nach Ablauf der in dem jeweiligen Kontoauszug angegebenen Zahlungsfrist folgt. Die Zinsen werden zum Ende jedes Quartals (am 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12.) für in diesem Berechnungszeitraum entstandene Zinsen tageweise berechnet, kapitalisiert und angelastet. Die Kapitalisierung erfolgt mit den Monatsabrechnungen Jänner, April, Juli und Oktober. Einlangende Zahlungen Ihrerseits werden jeweils auf die älteste Schuld gebucht. 19.5. Wir weisen darauf hin, dass wir quartalsweise berechtigt sind, über den Jahreszinssatz hinaus auch Zinseszinsen zu fordern. 19.6. Wir sind verpflichtet, Sie zu informieren, falls ein Bankeinzug zurückgewiesen wird. Für diese Mitteilung wird ein angemessener Aufwandersatz zuzüglich tatsächlich anfallender Bankspesen gemäß Punkt 48 verrechnet. 19.7. Wir sind berechtigt, Inkassodienste eines hierfür autorisierten Dritten und/oder die Dienste eines Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen. 19.8. Für den Fall des schuldhaften Zahlungsverzuges kommen neben den Verzugszinsen die unter Punkt 48 gelisteten Mahnspesen zum Tragen, sofern Sie deren Verrechnung zugestimmt haben. Legen Sie uns dar, dass Sie kein Verschulden am Zahlungsverzug trifft, dürfen wir Ihnen weder Verzugszinsen noch Mahnspesen in Rechnung stellen. Wir haben im Fall des schuldhaften Zahlungsverzuges zusätzlich Anspruch auf Ersatz jener Inkassospesen und Rechtsanwaltskosten, die zur zweckentsprechenden Betreibung bzw. Rechtsverfolgung notwendig sind. Die zulässige Höhe der Inkassospesen ergibt sich aus den Höchstsätzen gemäß Verordnung BGBl. 1996/141 in der jeweils geltenden Fassung. 19.9. Wir werden Sie bei Nichtzulassung einer Überschreitung gemäß Punkt<br> 19.2 unverzüglich verständigen.

E – Die Sorgfaltspflichten

20. Nach Zustellung der Karte_ 20.1. Wir empfehlen Ihnen, unverzüglich nach Zustellung der Karte Ihre Daten auf der Karte zu überprüfen und uns eine eventuelle Fehlprägung bekannt zu geben. Eine fehlerhafte Bezeichnung des Karteninhabers auf der Karte hat keinen Einfluss auf Ihr Vertragsverhältnis mit uns. 20.2. Sie sind verpflichtet, unverzüglich nach Zustellung der Karte die Karte in dem dafür vorgesehenen Unterschriftsfeld in gleicher Weise wie die Unterschrift auf dem Kartenauftrag zu unterfertigen.

21. Keine Übertragbarkeit_ Die Karte ist nicht übertragbar und darf daher ausschließlich und ohne Ausnahme von der Person benutzt werden, die auf der Karte als Karteninhaber angegeben ist.

22. Verwahrung der Karte Sie sind verpflichtet, sämtliche zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, Ihre Karte sicher zu verwahren, um die Karte oder die Kartendaten vor einem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen.

23. Meldepflicht bei missbräuchlicher oder nicht autorisierter Kartenverwendung Sofern Sie von einer missbräuchlichen oder nicht autorisierten Verwendung der Karte oder der Kartendaten Kenntnis erlangen, sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich nach Kenntnis, z. B. telefonisch unter der an 7 Tagen pro Woche, 24 Stunden pro Tag erreichbaren Hotline +43 1 50 135 135 oder -136 und +49 69 900 150 -135 oder -136, zu verständigen.

24. Meldepflicht bei Verlust, Diebstahl der Karte Sofern Sie vom Verlust oder Diebstahl der Karte Kenntnis erlangen, sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich nach Kenntnis, z. B. telefonisch unter der an 7 Tagen pro Woche, 24 Stunden pro Tag erreichbaren Hotline +43 1 50 135-135 oder -136 und +49 69 900150-135 oder -136, zu verständigen.

25. Nach Zustellung der PIN sind Sie verpflichtet, 25.1. die PIN geheim zu halten und keinem Dritten bekannt zu geben; 25.2. alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die PIN vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Das bedeutet, Sie haben im Rahmen des Ihnen Zumutbaren jegliche sorgfaltswidrige Verwahrung der PIN zu unterlassen. Eine sorgfaltswidrige Verwahrung der PIN liegt beispielsweise dann vor, wenn die PIN gemeinsam mit der Karte aufbewahrt wird oder die Karte so verwahrt wird, dass sich ein Dritter ohne erheblichen Aufwand Zugang verschaffen kann oder die PIN auf der Karte notiert wurde, 25.3. bei Verwendung der PIN darauf zu achten, alle zumutbaren Vorkehrungen dahingehend zu treffen, dass diese von Dritten nicht ausgespäht werden kann. Es ist Ihnen zumutbar, bei der Eingabe der PIN das Tastenfeld mit einer Hand zu verdecken, wenn Sie den Verdacht hegen, dass Sie ein unbefugter Dritter beobachtet, 25.4. bei begründetem Verdacht, dass ein Dritter Kenntnis von Ihrer PIN erlangt hat, unverzüglich eine neue PIN zu beantragen bzw. die PIN bei uns löschen zu lassen.

26. Änderung der Kartendaten Haben Sie mit einem Partnerunternehmen einer Diners Club Kreditkartenorganisation ein Dauerschuldverhältnis (Abonnement etc.) vereinbart, das mit der Karte bezahlt wird, so haben Sie das betreffende Partnerunternehmen unverzüglich von einer Ände­rung der Kartennummer (Ersatzkarte) und einer Änderung der Ablaufdaten der Karte zu informieren.

F – Die Haftung

27. Ihre Haftung 27.1. Beruhen Zahlungsvorgänge auf der Nutzung einer verlore­nen oder gestohlenen Karte oder auf einer missbräuchlichen Verwendung, haften Sie bis zum Einlangen der Sperrmeldung 27.1.1. bei leicht fahrlässiger Verletzung Ihrer Sorgfaltspflichten nach Abschnitt E bis zu EUR 50,00 bzw. bei einer vereinbarten Ausgabenobergrenze von weniger als EUR 50,00 höchstens bis zur Höhe dieser Ausgabenobergrenze, 27.1.2. bei grob fahrlässiger Verletzung Ihrer Sorgfaltspflichten nach Abschnitt E höchstens bis zur Höhe des eingetretenen Schadens bzw. bei einer vereinbarten Ausgabenobergrenze, die unter dem Schaden liegt, höchstens bis zur Höhe dieser Ausgabenobergrenze. 27.1.3. Sie haften weiters bei vorsätzlicher Verletzung Ihrer Sorgfaltspflichten bzw. bei betrügerischer Absicht für den gesamten entstandenen Schaden. Ein Mitverschulden unsererseits ist dabei nicht zu berücksichtigen. 27.1.4. Ihre Haftung ist ausgeschlossen, wenn • für die missbräuchliche Kartenverwendung die Eingabe der PIN oder eine Unterschriftsleistung nicht erforderlich war, • wir unserer Verpflichtung, sicherzustellen, dass Sie jederzeit die Möglichkeit haben, den Verlust, den Diebstahl, die missbräuchliche oder nicht autorisierte Verwendung der Karte anzuzeigen, nicht nachgekommen sind, • für Sie der Verlust, der Diebstahl oder die missbräuchliche Verwendung der Karte vor der Zahlung nicht bemerkbar war oder der Verlust von uns verursacht wurde, es sei denn, Sie haben den Schaden durch zumindest grob fahrlässige Verletzung Ihrer Sorgfaltspflichten nach Abschnitt E herbeigeführt. 27.1.5. Ein Mitverschulden unsererseits ist in den Fällen von Punkt 27.1.1 und Punkt 27.1.2 entsprechend gewichtet zu berücksichtigen. 27.2. Nach dem Einlangen der Sperrmeldung bei uns haften Sie bei missbräuchlichen Kartenumsätzen nicht mehr, ausgenommen Sie haben in betrügerischer Absicht am Zustandekommen der missbräuchlichen Kartenumsätze mitgewirkt. Dem Einlangen Ihrer Sperrmeldung ist eine von uns früher veranlasste Kartensperre gleichgesetzt.

28. Unsere Haftung 28.1. Keine Zahlungsanweisung 28.1.1. Sofern einem Kartenumsatz keine Zahlungsanweisung Ihrerseits zugrunde liegt, haben wir den Ihnen angelasteten Betrag unverzüglich – jedenfalls spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstages, nachdem wir von dem Zahlungsvor­gang Kenntnis erhalten haben oder dieser uns angezeigt wurde – zu erstatten. Das belastete Kartenkonto ist wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne diese Anlastung befunden hätte. Der Betrag auf dem Kartenkonto ist spätestens zum Datum der Belastung wertzustellen. Bei allenfalls bereits erfolgtem Ausgleich des auf dem Kontoauszug ausgewiesenen Kontosaldos ist der auf einen Kartenumsatz ohne Zahlungsanweisung bezahlte Betrag zu vergüten. Darüber hinausgehende Ansprüche Ihrerseits bleiben gewahrt. 28.1.2. Wir müssen den Betrag nach 28.1.1 nicht erstatten, wenn berechtigte Gründe einen Betrugsverdacht stützen. 28.2. Verweigerung der Kartenannahme – Störung bei einem Partnerunternehmen 28.2.1. Wir haften nicht für die Weigerung eines Partnerunter­nehmens, die Kreditkarte zu akzeptieren, außer für den Fall eines groben Verschuldens unsererseits. 28.2.2. Wir sichern die Verfügbarkeit und Funktionstüchtigkeit der Geldausgabeautomaten nicht zu. 28.3. Haftungsbeschränkung 28.3.1. Wir haften für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden sowie für Personenschäden unbeschränkt. 28.3.2. Im Übrigen wird bei von uns leicht fahrlässig verursachten Schäden die Haftung beschränkt auf Schäden aus der Verletzung von vertraglichen Hauptleistungspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf; in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. 28.4. Wir haften nicht für Schäden, die aufgrund höherer Gewalt verursacht wurden.

G – Die Zusatzkarten – Die Firmenkarten

29. Zusatzkarten 29.1. Werden zu einer Privatkarte Zusatzkarten ausgegeben, so haftet der Privathauptkarteninhaber solidarisch mit dem Zusatz­karteninhaber für alle Verpflichtungen aus der Zusatzkarte. Sofern eine Ausgabenobergrenze vereinbart wurde, haften der Privathauptkarteninhaber und der Zusatzkarteninhaber bis zur Höhe dieser Ausgabenobergrenze. 29.2. Für Zusatzkarten gilt im Zweifel die Erklärung des Privathauptkarteninhabers.

30. Firmenkarten 30.1. Firmenkarte mit Firmenhaftung Das Unternehmen haftet solidarisch mit Ihnen als Firmenkarteninhaber für alle Verpflichtungen aus der Firmenkarte. 30.1.1. Mit Rechtskraft der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmens werden Sie von der Haftung für die mit der Firmenkarte getätigten Umsätze, deren Verrechnung zwischen dem Unternehmen und uns vereinbart ist, gegenüber uns insoweit befreit, als diese Umsätze Ihnen aufgrund Ihrer Rechtsbeziehung zum Unternehmen von diesem zu ersetzen wären. 30.1.2. Mit Rechtskraft der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmens werden Sie von der Haf­tung für die mit der Firmenkarte getätigten Umsätze, deren Ver­rechnung zwischen Ihnen und uns vereinbart ist, gegenüber uns insoweit befreit, als diese Umsätze Ihnen aufgrund Ihrer Rechtsbeziehung zum Unternehmen von diesem zu ersetzen wären und Sie nach Eintritt des Insolvenzfalles, spätestens aber innerhalb von 60 Tagen nach Zustellung des solche Umsätze enthaltenden Kontoauszuges der Verrechnung widersprochen haben. Sie sind verpflichtet, uns alle die Umsätze betreffenden Unterlagen ohne Verzug zur Verfügung zu stellen und die gebotenen und Ihnen möglichen Auskünfte zu geben. 30.2. Firmenkarte ohne Firmenhaftung Als Firmenkarteninhaber haften Sie alleine für alle Verpflichtun­gen aus der Firmenkarte. 30.2.1. Mit Rechtskraft der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmens werden Sie als Firmenkarteninhaber von der Haftung für die mit der Firmenkarte getätigten und Ihnen verrechneten Umsätze gegenüber uns insoweit befreit, als Ihnen diese Umsätze aufgrund Ihrer Rechtsbeziehung zum Unternehmen von diesem zu ersetzen wären und Sie nach Eintritt des Insolvenzfalles, spätestens aber innerhalb von 60 Tagen nach Zustellung des solche Umsätze enthaltenden Kontoauszuges der Verrechnung widersprochen haben. Die Erhebung des Widerspruches bewirkt die Abtretung Ihres Ersatzanspruches an uns zur Einziehung. Diese Abtretung nehmen wir bereits jetzt an. Sie sind verpflichtet, uns alle den abgetretenen Anspruch betreffenden Unterlagen ohne Verzug zur Verfügung zu stellen und die gebotenen und Ihnen möglichen Auskünfte zu geben. 30.3. Der rechtskräftigen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmens steht die rechtskräftige Abweisung eines Insolvenzantrages mangels Masse gleich.

H – Die Sicherheiten

31. Wir haben Unternehmern gegenüber, wenn auf unserer Seite ein berechtigtes Sicherungsinteresse besteht, Anspruch auf Bestellung angemessener Sicherheiten oder deren Verstärkung binnen angemessener Frist, für alle Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis, auch soweit sie bedingt, befristet oder noch nicht fällig sind. I – Die Vertragsbeendigung 32. Ihre Kündigung Sie können unser Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. 32.1. Ist eine Zusatzkarte ausgestellt, so können Sie als Privathauptkarteninhaber in Bezug auf die Privathaupt und/oder die Zusatzkarte und als Zusatzkarteninhaber in Bezug auf die Zusatzkarte kündigen. 32.2. Das Vertragsverhältnis über eine Firmenkarte können Sie sowohl als Unternehmer als auch als Firmenkarteninhaber kündigen. 32.3. Sie haben das Recht, das Vertragsverhältnis bei Änderung der AGB (ausgenommen die Punkte 45, 46, 47) vor Inkrafttreten der geänderten AGB kostenlos und fristlos zu kündigen. 33. Unsere Kündigung Wir können das Vertragsverhältnis mit Ihnen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. 34. Folgen der Vertragsbeendigung – Kartenausgabeaufwand 34.1. Sie sind verpflichtet, die Karte unverzüglich nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an uns zu retournieren. 34.2. Haben Sie mit einem Partnerunternehmen einer Diners Club Kreditkartenorganisation ein Dauerschuldverhältnis (Abonnement etc.) vereinbart, das mit der Karte bezahlt wird, so haben Sie das betreffende Partnerunternehmen unverzüglich von der Beendigung des Vertragsverhältnisses mit uns zu verständigen. Unabhängig davon, ob Sie dieser Verpflichtung nachkommen, haben Sie auch sämtliche von einem Partnerunternehmen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an uns in Rechnung gestellte und von Ihnen autorisierte Leistungen gemäß Punkt 19 zu bezahlen. 34.3. Im Falle einer Überschreitung gemäß Punkt 19.2 werden bei Kündigung sämtliche noch aushaftende Beträge mit dem nächsten Kontoauszug fällig gestellt. 34.4. Bei Kündigung des Kreditkartenvertrages wird eine im Vo­raus verrechnete Jahresgebühr anteilsmäßig rückerstattet, eine im Nachhinein verrechnete Jahresgebühr wird anteilsmäßig verrechnet. Dies gilt nicht für Kreditkartenverträge mit Unternehmern, mit denen die Anwendung des § 51 ZaDiG 2018 ausdrücklich abbedungen wird. 34.5. Für den Fall, dass Sie aufgrund Ihres Kreditkartenvertrages keine Jahresgebühr bezahlen, gelangt bei Kündigung des Kreditkartenvertrages innerhalb des ersten Jahres nach Vertragsabschluss der Kartenausgabeaufwand gemäß Punkt 48 zur Verrechnung. Dies gilt nicht für Zusatz und Zweitkarten. 35. Außerordentliche Kündigung Das Recht der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt Ihnen und uns jederzeit unbenommen. 35.1. Ein wichtiger Grund, der uns zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn 35.1.1. Sie uns gegenüber unrichtige Angaben hinsichtlich Ihrer Einkommens und Vermögenslage gemacht haben und wir aufgrund dieser Angaben eine Entscheidung über den Abschluss des Vertrages getroffen haben, oder 35.1.2. Ihre Vermögenslage sich wesentlich zu verschlechtern droht oder bereits wesentlich verschlechtert hat und dadurch die Gefahr besteht, dass Sie Ihre Verbindlichkeiten aus dem Vertrag uns gegenüber nicht erfüllen können, oder 35.1.3. Sie trotz Abmahnung wiederholt mit der Begleichung unserer Forderungen in Verzug sind oder wiederholt sonstige Pflichten aus diesem Vertrag verletzt haben und uns die Fortführung des Vertrages nicht zumutbar ist, weil die Gefahr besteht, dass Sie Ihre Verbindlichkeiten aus dem Vertrag uns gegenüber nicht erfüllen. 35.2. Ein wichtiger Grund, der Sie zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn 35.2.1. über die DC Bank AG ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird oder 35.2.2. wir eine wesentliche Pflicht aus diesem Kreditkartenvertrag verletzen und Ihnen die Fortsetzung des Vertragsverhält­nisses mit uns dadurch nicht mehr zugemutet werden kann.

J – Die Hotelreservierung

36. Falls eine Hotelreservierung unter Angabe der Kartennummer kostenlos storniert wird, empfehlen wir Ihnen, darauf zu achten, dass eine schriftliche Bestätigung (Cancellation Code) ausgestellt wird.

K - Die Allgemeinen Bestimmungen

37. Zustellung der Kontoauszüge und anderer Erklärungen 37.1. Wir stellen Ihnen einmal im Monat kostenlos einen Kontoauszug (Punkt 13.2) entweder in Ihrem E-Konto zur Verfügung und teilen Ihnen die Verfügbarkeit des Kontoauszuges per E-Mail mit oder schicken Ihnen den Kontoauszug (Punkt 13.2) als Anhang zur E-Mail mit. Für die Zustellung der Kontoauszüge auf elektronischem Weg ist eine Registrierung erforderlich. Die Registrierung zu diesem elektronischen Zustellservice muss von Ihnen selbstständig über das E-Konto durchgeführt werden. Abweichend von der vereinbarten Übermittlung der Kontoauszüge auf elektronischem Weg ist es Ihr Recht, die Übermittlung der Kontoauszüge per Post zu verlangen. Hierfür werden wir einen Aufwandersatz gemäß Punkt 48 (EUR 1,10) verrechnen. Sie erhalten den Kontoauszug auf Wunsch monatlich unentgeltlich per Post, wenn Sie glaubhaft angeben können, über keine Einrichtung zu verfügen, die eine Zugänglichmachung der Kontoauszü­ge auf elektronischem Wege möglich macht. 37.2. Die Zustellung anderer Erklärungen, insbesondere auch die Zustellung unserer Informationsschreiben über geplante Änderungen der Entgelte/Leistungen und sonstigen Vertragsbestimmungen (Punkte 41 – ausgenommen Änderungen des Sollzinssatzes gemäß Punkt 41.5 –, 42, 43) an Sie erfolgt an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Sollten Sie am Kartenauftrag keine E-Mail-Adresse angegeben haben, erfolgt die Zustellung an Ihre zuletzt bekannt gegebene postalische Adresse. Auf Ihren (jederzeit widerruflichen) Wunsch hin erfolgt auch bei Vorhandensein einer E-­Mail­-Adresse die Zustellung per Post.

38. Die Kommunikation Die Kommunikation mit Ihnen erfolgt in deutscher Sprache, auch die AGB und allfällige Änderungen der AGB werden in deutscher Sprache abgefasst. Sie können die AGB jederzeit und gerne auch in englischer Sprache anfordern. Bei allfälligen Überset­zungsdivergenzen gelten die deutschsprachigen AGB.

39. Änderung persönlicher Daten Sie sind verpflichtet, uns eine Änderung jener persönlicher Daten, deren Kenntnis für die Erfüllung des Vertrages notwendig ist (z. B. Namen, Adresse, E-Mail-Adresse, Kontoverbindung), unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlassen Sie die Bekanntgabe einer neuen Adresse bzw. E­-Mail-Adresse, gelten Zustellungen an die zuletzt bekannt gegebene Adresse bzw. E-Mail-Adresse als wirksam erfolgt.

40. Anschriftenermittlung Wir behalten uns bei durch Ihr Verschulden verursachten Zustellproblemen (insbesondere bei Verletzung der Verpflichtung nach Punkt 39) die Anschriftenermittlung vor (gegen Verrech­nung einer Gebühr gemäß Punkt 48 je Ermittlungsversuch). Die Wirkungen einer erfolgten Zustellung werden hievon nicht berührt.

41. Voraussetzungen für die Änderung der Entgelte 41.1 Wir können einmal jährlich mit Ihrer (auch stillschweigenden) Zustimmung (Punkt 43.2) Änderungen der Entgelte (Abschnitt M) im Wege einer Anpassung an den von der Statistik Austria veröffentlichten Verbraucherpreisindex 2010 (VPI) oder des an seine Stelle tretenden Index vornehmen (erhöhen/ senken). Eine allfällige Entgelterhöhung kann nur mit Ihrer (auch stillschweigenden) Zustimmung (Punkt 43.2), eine Entgeltsenkung auch ohne Zustimmung erfolgen. Die Anpassung erfolgt durch Vergleich der Indexwerte vom Juli des vergangenen Jahres mit Juli des vorvergangenen Jahres. Das sich aus der Anpassung ergebende Entgelt wird kaufmännisch auf zehn Cent gerundet. 41.2. Sollte die Entwicklung der Lohnkosten gemäß Kollektivvertrag für Angestellte der Kreditkartengesellschaften im unter Punkt 41.1 genannten Zeitraum die Abweichung vom VPI über­ steigen, dürfen wir höchstens einmal im Jahr mit Ihrer (auch still­ schweigenden) Zustimmung (Punkt 43.2) eine Entgelterhöhung bis zum Dreifachen der Entgelterhöhung nach Punkt 41.1 vornehmen (jedoch unter Anrechnung der sich aus dem vorstehenden Punkt 41.1 ergebenden Erhöhung), wenn wir Sie in unserem Infor­mationsschreiben (Punkt 43.1) darüber informieren, dass die geplante Entgelterhöhung abweichend von Punkt 41.1 erfolgen soll. 41.3. Bei einer negativen Indexentwicklung des VPI im unter Punkt 41.1 angeführten Zeitraum geben wir diese Änderung an Sie weiter (Entgeltsenkung). 41.4. Sollte die Entwicklung der Lohnkosten gemäß Kollektivvertrag für Angestellte der Kreditkartengesellschaften im unter Punkt 41.1 genannten Zeitraum die Abweichung vom VPI unterschreiten, sind wir verpflichtet, einmal im Jahr eine Entgeltsenkung bis zum Dreifachen der betreffenden Entwicklung des VPI vorzunehmen. Dies gilt nur, wenn und soweit die Entgeltsenkung nicht bereits durch 41.3 abgedeckt ist. 41.5. Wir passen den Sollzinssatz auf Basis der vom European Money Markets Institute (EMMI) veröffentlichten Zwölf-Monats-Zinssätze für EURIBOR-Zwölfmonatsgeld (Referenzzinssatz) an. Bei der Zwölfmonats-Euro-Interbank-Offered-Rate (EURIBOR) handelt es sich um einen Zinssatz, zu dem sich Banken, die im Gebiet der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion ansässig sind, untereinander Zwölfmonatsgelder leihen. Die Durchschnittszinssätze für EURIBOR-Zwölfmonatsgelder werden regelmäßig auf der Website des European Money Markets Institute unter der Rubrik „Euribor Rates“ veröffentlicht. Wir prüfen am ersten Geschäftstag eines Monats (Prüfungsmonat), ob sich der letzte veröffentlichte Referenzzinssatz gegenüber dem Bezugszinssatz um mehr als 0,5 Prozentpunkte erhöht oder verringert hat. Bezugszinssatz ist der letzte Referenzzinssatz, auf dessen Basis wir unter Anwendung dieser Zinsgleitklausel den Sollzinssatz verändert haben. Ist der letzte veröffentlichte Referenzzinssatz um mehr als 0,5 Prozentpunkte höher als der Bezugszinssatz, so sind wir berechtigt, den Sollzinssatz um die tatsächliche Differenz zu erhöhen. Ist der letzte veröffentlichte Referenzzinssatz um mehr als 0,5 Prozentpunkte niedriger als der Bezugszinssatz, so sind wir verpflichtet, den Sollzinssatz um die tatsächliche Differenz zu senken. Eine Zinsanpassung wird zum letzten Geschäftstag des Prüfungsmonats wirksam. Erster Bezugszinssatz ist der Referenzzinssatz für Juni 2018. Er beträgt 0,181 % p. a.. Der jeweils aktuelle Bezugszinssatz kann auf unserer Homepage www.dinersclub.at oder www.dinersclub.de eingesehen werden. Die Mitteilung über die Zinsanpassung erfolgt auf dem Kontoauszug.

42. Voraussetzungen für die Änderungen der Vertragsbedingungen und Leistungen 42.1. Werden aufgrund neuer Gesetze oder Rechtsprechung oder aufgrund neuer Wettbewerbsbedingungen (insbesondere Zusammenschluss wesentlicher Mitbewerber) oder technischer Innovationen (z. B. neue Kartenprodukte, neue Kartenfunktionen) Änderungen der Vertragsbedingungen notwendig oder sind Änderungen der Vertragsbedingungen im Sinne der Sicherheit des Betriebes eines Kreditkartenunternehmens geboten, sind wir berechtigt, die Vertragsbedingungen mit Ihrer (still­ schweigenden) Zustimmung (Punkt 43.2) zu ändern. 42.2. Die von uns zu erbringenden Leistungen dürfen durch solche Änderungen nur geringfügig eingeschränkt werden und nur dann, wenn dies aufgrund der oben genannten Gründe notwendig ist oder eine bestimmte Leistung nicht mehr kostendeckend in der ursprünglich vereinbarten Form erbracht werden kann.

43. Verfahren zur Änderung der Entgelte/ Vertragsbedingungen/Leistungen 43.1. Bei Vorliegen der unter Punkt 41 (Entgelte – ausgenommen Änderungen des Sollzinssatzes gemäß Punkt 41.5) bzw. unter Punkt 42 (Vertragsbedingungen und Leistungen) genannten Voraussetzungen schlagen wir Ihnen die Änderungen spätestens zwei Monate vor dem geplanten Inkrafttreten vor. Sie erhalten von uns ein Informationsschreiben über die Änderungen an Ihre zuletzt bekannt gegebene E­-Mail-­Adresse oder postalische Adresse (Punkt 37.2). Die Änderungen selbst entnehmen Sie der gemeinsam mit dem Informationsschreiben übermittelten Gegen­ überstellung der jeweiligen alten und neuen Bestimmung sowie den ebenfalls übermittelten neuen AGB. 43.2. Sie können unseren Änderungsvorschlägen ausdrücklich zustimmen. Die betreffenden Änderungen gelten aber auch als von Ihnen anerkannt und vereinbart, wenn Sie den Änderungsvorschlägen nicht binnen 2 Monaten ab Zustellung des Informa­tionsschreibens über die Änderungen widersprechen. 43.3. Wir werden Sie im Informationsschreiben über die Änderungen auf die 2-monatige Frist, den Fristbeginn und die Bedeutung Ihres Verhaltens besonders hinweisen. Insbesondere werden wir Sie darauf hinweisen, dass wir Ihr Schweigen zu den Änderungsvorschlägen als Zustimmung betrachten dürfen. Sofern Sie uns im Falle einer Fristversäumnis unverzüglich nach Ihrer Rückkehr glaubhaft machen können, dass Sie zur Zeit der Zustellung der Benachrichtigung und mehr als 10 Tage danach ununterbrochen ortsabwesend waren, beginnt die 2-monatige Frist mit Ihrer Rückkehr zu laufen. Ein Widerspruch innerhalb der 2-monatigen Frist berechtigt uns, das Vertragsverhältnis nach Punkt 33 zu kündigen. 43.4. Sie haben das Recht, bei Änderung der Entgelte, Vertragsbedingungen und Leistungen (ausgenommen die Punkte 45, 46 und 47) vor Inkrafttreten der geänderten AGB kostenlos und fristlos zu kündigen. Darauf werden wir Sie in unserem Informationsschreiben über die Änderungen hinweisen. 43.5. Entgeltänderungen, die über die unter Punkt 41 normierten Grenzen hinausgehen, können nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung erfolgen. Wir schlagen Ihnen die Änderungen wie unter Punkt 43.1 beschrieben vor. Damit die Änderungen in Kraft treten, müssen Sie per E-Mail an kundendienst(at)dinersclub.at bzw. kundendienst(at)dinersclub.de oder per Post an die DC Bank AG, Kundendienst, Lassallestraße 3, 1020 Wien, Österreich zustimmen. Nehmen Sie nicht an, bleibt vorerst Ihr Vertrag aufrecht. Diesfalls haben wir das Recht, den Vertrag gemäß Punkt 33 zu beenden.

44. Das anzuwendende Recht – Der Gerichtsstand Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme der Kollisionsnormen. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Erfüllungsort ist Wien. Als Gerichtsstand wird bei Verträgen, die nicht mit Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG abgeschlossen werden, ausschließlich Wien, Innere Stadt, vereinbart. Für Klagen gegen Verbraucher gilt der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäfti­gung des Karteninhabers.

L – Die Unternehmensinformation – Die Aufsichtsbehörde – Die Schlichtungs- und Beschwerdestelle

45. Unternehmensinformation DC Bank AG Lassallestraße 3, 1020 Wien, Österreich Telefon: +43 1 50 135­14, Fax: +43 1 50 135 111 E-Mail: kundendienst(at)dinersclub.at Homepage: www.dinersclub.at Sitz: Wien, Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien Firmenbuchnummer: FN 57273a

Kontaktdaten aus Deutschland: Telefon: +49 69 900 150­14, Fax: +49 69 900 150 111 E­Mail: kundendienst(at)dinersclub.de Homepage: www.dinersclub.de

46. Zuständige Aufsichtsbehörde Finanzmarktaufsicht (FMA), Otto-Wagner-Platz 5 1090 Wien, Österreich Telefon: +43 1 24 959 0, Fax: +43 1 24 959 5499 Homepage: www.fma.gv.at

47. Schlichtungsstelle FINNET Schlichtungsstelle Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft Wiedner Hauptstraße 63 1045 Wien, Österreich Telefon: +43 1 505 42 98, Fax: +43 1 505 44 74 E-Mail: office(at)bankenschlichtung.at Homepage: www.bankenschlichtung.at

M – Die Entgelte

48. Entgelte (in alphabetischer Reihenfolge)

- Anschriftenermittlungsgebühr gemäß Punkt 40: EUR 10,00 - Aufwandersatz für die Bereitstellung von Kontoauszügen vergangener Perioden gemäß Punkt 18: EUR 3,00 je Kontoauszug - Aufwandersatz für die Erstellung und Zusendung einer Ersatzkarte gemäß Punkt 4.2: EUR 9,00 - Aufwandersatz für die Kopie von Belegen gemäß Punkt 18: EUR 3,00 je Beleg<br> - Aufwandersatz für die Mitteilung über die Zurückweisung eines Bankeinzuges gemäß Punkt 19.6: EUR 15,00 sowie tatsächlich anfallende Bankspesen - Bargeldbehebungsgebühr gemäß Punkt 6.1: 3 % vom Behebungsbetrag (mind. EUR 4,00) - Jahresgebühr gemäß Kartenauftrag - Kartenausgabeaufwand gemäß Punkt 34.5: EUR 25,00 - Kontoführungsentgelt gemäß Punkt 17.2: EUR 25,00 p. a. - Mahnspesengemäß Punkt 19.8 bis zu einem Saldo von EUR 100,00: EUR 5,00 ab einem Saldo von mehr als EUR 100,00 bis zu einem Saldo von EUR 1.000,00: EUR 10,00 ab einem Saldo von mehr als EUR 1.000,00: EUR 20,00 - Manipulationsgebühr gemäß Punkt 14.1: 1,5 % - Sollzinssatz für Überschreitungen gemäß Punkt 19.2: 12,5 % p. a. über dem aktuellen Bezugszinssatz gemäß Punkt 41.5 - Versandspesen für die gewünschte postalische Zustellung der Kontoauszüge gemäß Punkt 37.1: EUR 1,10 - Verzugszinsen gemäß Punkt 19.3: 15 % p. a. - Zahlungszielverlängerungsgebühr gemäß Punkt 19.1: EUR 10,00 p. a. 49. Ankaufsabschlag gemäß Punkt 14.2 2 %: Britische Pfund (GBP), Dänische Kronen (DKK), Schwedische Kronen (SEK), Polnische Zloty (PLN), Schweizer Franken (CHF), Norwegische Kronen (NOK), US-Dollar (USD), Australische Dollar (AUD), Kanadische Dollar (CAD), Russische Rubel (RUB), Mexikanische Peso (MXN) und CFP Franc (XPF) 3 %: Ungarische Forint (HUF), Tschechische Kronen (CZK), Isländische Kronen (ISK), Türkische Neue Lira (TRY), Serbische Dinar (RSD), Japanische Yen (JPY), Südafrikanische Rand (ZAR), SingapurDollar (SGD), Hongkong Dollar (HKD), VAEDirham (AED), Tunesische Dinar (TND) 4 %: Rumänische Lei (RON), Bulgarische Lewa (BGN), Kroatische Kuna (HRK), Indische Rupien (INR), Chinesische Renminbi Yuan (CNY), Omanische Rial (OMR), SaudiRial (SAR), KatarRial (QAR), KuwaitDinar (KWD), Ägyptische Pfund (EGP), Marokkanische Dirham (MAD), Israelische Neue Schekel (ILS) und Antillen Gulden (ANG) 6 %: alle weiteren Währungen